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D - Gasteinertal/Dokumentation: Geschichte/Besitzverhältnisse bis 1848 - Grundherren und Leibeigene
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Dokumentation . Gasteinertal

Grundherren und Leibeigene

Besitzverhältnisse bis 1848

In der Zeit der Landnahme durch die Baiern ab 700 n. Chr. entstanden im Gasteinertal durch Rodungstätigkeit die ersten Siedlungen auf Schwemm- und Schuttkegeln. Der Talboden selbst war mehr oder weniger eine geschlossene Au mit Auwaldungen, Mooren und Tümpeln. Die Bauern waren frei und mussten keine Abgaben zahlen, jedoch Kriegsdienste leisten. Um sich dieser Last zu entledigen, unterwarfen sich die Bauern freiwillig dem Schutz geistlicher und weltlicher Herren und übergaben ihr freies Eigen dem Grundherrn. Diese gaben die Güter zur Bewirtschaftung als Lehen den Bauern zurück, oder sie übernahmen grundherrliche Rodungsflächen und Güter. Der zugewiesene Besitz wurde in Eigenverantwortung bewirtschaftet. Die Bauern waren nun an einen (oder mehreren) Herren gebunden. Seit dem 13. Jh. gab es im Erzstift Salzburg keine freien Bauern mehr.
Das bayrische Recht unterschied streng zwischen Freien und Unfreien, wobei es "Vollfreie" und "Gemeinfreie" gab, die sich durch die Größe des Grundbesitzes, durch feste Häuser und Burgen und besonderen Adelsvorrechten unterschieden. Der Besitz der adeligen Vollfreien hieß "Frongut", auch "Hofgut" oder "Hof" und war von der Hofmark abgesondert. Das Gebiet dieser Höfe durfte von Gerichtspersonen nicht betreten werden und es waren dafür keine Grundabgaben zu entrichten. Mehr als die Hälfte des Landes war in solcher Weise im Besitze einer sehr beschränkten Zahl von Fronhofinhabern, Landherren oder Landedelleuten, wie S. Hinterseer schreibt. Immer mehr Bischöfe, Stiftungen und Klöster wurden zu solchen Fronbesitzern und deren Macht stieg dadurch derart, dass selbst der Adel immer wieder ihre alten Rechte geltend machen mussten.
Der Besitz der Kirche wurde durch Schenkung, Kauf und Tausch immer größer, was Erzbischof Arno veranlasste, den gesamten Kirchenbesitz aufzulisten und sich das Verzeichnis durch den späteren Kaiser Karl den Gr, bestätigen zu lassen. Mit der gleichzeitigen Erlangung von zusätzlichen Rechten konnten die Salzburger Erzbischöfe als Landesherrn auch ihre weltliche Macht ausweiten. Die Güter des Erzbistums lagen allerdings ziemlich verstreut. Es wurden von den Kirchenfürsten zunächst auch nach Karl dem Gr. bevorzugt verlassene und unfruchtbare Gebiete angekauft, die dann bebaut und an adelige Vasallen als Lehen vergeben wurden (Lehengüter), die als Gegenleistung ihre Treue mit dem Schwert versicherten. Es gab aber weiterhin auch "freie Aigen", also Güter die im Eigentum des Inhabers standen, wie zum Beispiel die Grafen von Peilstein, welche reiche Besitzungen in Österreich, Bayern, Franken und Friaul hatten und im Gasteinertal Grafschaftsrechte ausübten. Im Tauschwege erhielten sie gegen Güter in der Flachau die St.-Marien-Kirche im Gasteiner Tale (Hofgastein) samt dem dazu gehörigen Zehent und auch die ganze Talbegrenzung mit allen Rechten und Nutzungen einer Mutter- und Pfarrkirche. Die Besitzungen der Peilsteiner vergaben einen großen Teil wieder als Lehen an untergeordnete Dienstmannen und ritterliche Leute.
Die "Unfreien" hingegen hatten kein bürgerliches Dasein, sie genossen auch keinen Schutz durch die Gesetze, sie hatten keine Ehre, kein Recht, somit auch keine gültige Ehe und keinen Besitz ohne Willen und Zustimmung der Herren.
Die Jahrhundert währenden Bindungen der Bauern an geistliche oder weltliche Herren fand mit dem Gesetz zur Grundentlastung am 31. August 1848 sein Ende. Die Entschädigung der Grundherren erfolgte durch Abgeltung eines Drittels des ermittelten Wertes der Güter durch den Staat und ein weiteres Drittel durch den Bauer und nunmehr Eigentümer; auf das restliche Drittel verzichteten die eigentlichen Grundherren. Somit war der Bauer von erdrückenden Steuerlasten und obrigkeitlicher Willkür befreit und erlang die persönliche und wirtschaftliche Freiheit.
- Quelle: "Halt' aus Bauer" von Erika Scherer/Franz Steinkogler, 2012

Edle, Freie und "Unfreie"

» Grundherrschaftliche Rechte «
Während die Grundbesitzer als die Edlen und Freien herrschten und anordneten, waren die "Unfreien" zu Abgaben und Diensten verpflichtet. sie waren dem Grundherrn völlig ausgeliefert und hatten keinerlei Rechte. Fast alle Siedler, insbesondere im 11. und 12. Jahrhundert waren "Eigenleute" der Grundherren. In Gastein hatten vermutlich die Aribonen und Peilsteiner das ganze Tal ursprünglich schon mit Leuten besetzt, die ihnen leibeigen waren. So ist im Buch von S. Hinterseer nachzulesen: "Als dann sie und ihre Besitznachfolger die Urbargüter in immer größerem Maße veräußerten, taten sie dasselbe nicht auch mit den auf den Gütern sitzenden unfreien Bauern, sondern behielten diese offenbar in ihrer Hand, so daß, als 1297 Gastein von den Bayernherzögen an Salzburg überging, bei der Herrschaft keine Urbargüter mehr, wohl aber Leute waren. Diese saßen also nicht mehr auf dem Urbar ihres Herrn, sondern hinter fremden Grundherren." Bei den sog. "Behausten" verrichteten die Bauern ihre Dienst auf einem Gut und konnten dieses bewirtschaften und mit den verschiedenen Erzeugnissen ihren Unterhalt bezahlen. Die "Unbehausten" hingegen konnte keine Naturalien liefern. Sie leisteten Arbeiten, die Gelddiensten entsprachen, die sog. Leibsteuer.

» Grundherren und das bairisches Recht «
Die ausgedehnten, ungenutzten, herrenlosen Waldflächen im Gasteinertal gehörten nach damaligen Recht dem Herzog bzw. dem König, welcher bestimmte Anteile an seine Gefolgsleute verlieh oder verschenkte. Im Gasteinertal waren dies die bayrischen Adelsfamilien der Sighardinger bzw. der Peilsteiner (Nebenlinie des Geschlechts der Sieghardinger). Zwei Urkunden belegen die Herrschaft und zwar der Traditions-Codex von Michaelbeuern aus dem Jahre 1138, mit welcher eine Gräfin Ita von Burghausen eine Schwaige in Gastein bei Lucowa (Luggau) bei Dorfgastein übergibt und eine in den Traditionen von St. Peter, in welcher vor dem Jahre 1198 eine Freie Adelheid von Stein sich selbst und die Kinder samt ihren Nachkommen an den Erzbischof übergibt. Als letzte ihres Namens saß Euphemia von Peilstein als Witwe auf der Burg Karlstein. Sie schenkte im Jahre 1208 zum Seelenheile ihres Mannes Siegfried (II) und ihres Sohnes Friedrich (III) dem Kloster St. Zeno bei Reichenhall 2 Güter in der Gastein. - Quelle: Zimburg.
Die Grundherren unterlagen dem bayrischen Recht, wo streng zwischen Freien und Unfreien unterschieden wurde. Neben den Freien, den Grundbesitzern gab es die Unfreien, die Grundholden, hervorgegangen wohl aus ehemaligen Kriegsgefangenen und nun Leibeigen, Knechte, Dirnen. Das Gebiet oder die Höfe der Freien durften von Gerichtspersonen nicht betreten werden. Auch waren keine Grundabgaben zu entrichten, jedoch mussten Kriegsdienste gleistet werden.

» Die neue Klasse, die Freigelassenen «
War zunächst noch die Anzahl der Leibeigenen im Land Salzburg am größten, waren es später die Freigelassenen. Sie wurden ihrer Leibeigenschaft entledigt, nachdem sie eine bestimmte Leistung oder gewisse Abgaben geleistet hatten. Deren Güter wurden dabei in Erbpacht (konnte weiter vererbt werden) oder Zeitpacht übergeben und zwar entweder auf Lebenszeit (als Leibgeding) oder auf Widerruf (als Freistift). Aber auch diese sog. "Freigelassenen" blieben trotzdem stets Eigenleute des Erzbischofs. So waren nahezu alle Bauern in Gastein dem Landesherren mit dem Leibe eigen und Rechte hatten sie weiterhin keine. Erst im 15. Jh. konnten die Bauern ihr Nutzungsrecht frei vererben, verkaufen oder verpfänden und die früher häufig angewandte "Freistift", also die Zeitpacht, die von Jahr zu Jahr erneuert werden musste, war gänzlich verschwunden. Die zunehmende grundherrschaftliche Zersplitterung brachten auch die Rechte zum Verschwinden und es blieben lediglich noch die sog. Stifte (= grundherrliche, der Kammer gebührende Abgaben), welche vornehmlich in natura geleistet wurden (Getreide, Eier, Holz etc.) und die unregelmäßig anfallenden Abgaben wie die Landänderungsgebühren (Anleiten), welche bei Besitzveränderungen zu leisten waren.

» Dienste und Abgaben im Erzstift Salzburg «
Die Dienstbarkeiten der Lehen bezog sich auf Naturalabgaben aber auch auf Verpflichtungen, wie z.B. die Bereitstellung von Pferden für Botendienste oder die Verpflichtung, Töpferwaren und Holzschüsseln zu liefern oder Bäckerdienste zu leisten, worauf sich noch verschiedene Namensbezeichnungen herleiten lassen.
Die Dienstbarkeiten der Schweigen hingegen waren "Käsedienste". Dabei stellte der Grundherr einen Viehstand zur Verfügung, deren Gegenleistung einer bestimmte Anzahl von Käselaibchen, aber auch andere Naturalien wie Loden oder Schmalz aus der Viehwirtschaft entsprach.

» Vom Meierhof und der Hube zu den Schwaigen «
Diese Bezeichnungen markieren die Größe eines Hofes. Waren es bei der Erstbesiedlung noch Meierhöfe mit bis zu 3 Huben groß, so folgten im 11/12. Jh. die Huben und in weiterer Folge die halb so großen Schwaigen. Eine "Hube" (auch Hufe) bezeichnete die Mindestgröße eines landwirtschaftlichen Betriebes, von dem eine Bauernfamilie leben konnte und maß etwa 20 - 30 Hektar. Die Schwaigen mit Ackerbau und Viehzucht wurden ganzjährig bewirtschaftet. Der Viehstand wurde dabei vom Grundherrn bereitgestellt. Dafür mussten die Schwaigen Käsedienste leisten in Form Laibchen zu je 1- 2 Pfund. Zusätzlich mussten je nach Produkterzeugung noch andere Naturalien wie Loden, Schmalz etc. abgegeben werden. Schon zur Zeit der Peilsteiner sind derartige Käsedienste und Naturalabgaben gut dokumentiert und bestätigen die Besitzverhältnisse im Gasteinertal.

» Ab dem 13. Jh. gab es keine freien Bauern mehr «
Neben den Grundbesitzern, also den Edlen und Freien, gab es die "Grundholden", die "Unfreien". Da die geforderten Kriegsdienste der "freien Bauern" sehr belastend war, unterwarfen sich viele Bauern freiwillig dem Schutz der weltlichen und geistlichen Herren. Sie übernahmen die Rodungsflächen und Güter der Grundherren und bewirtschafteten sie in Eigenregie. Dadurch wurden sie als "hörige" Untertanen unfrei und waren zu Abgaben gezwungen.
Die in der ältesten Zeit und ursprünglich wohl aus den Kriegsgefangenen hervorgegangenen "Unfreien" waren immer schon "Leibeigene", "Eigenleute", "Knechte", "Schälke" und "Dirnen". Sie hatten kein bürgerliches Dasein, sie genossen auch keinen Schutz durch die Gesetze, sie hatten keine Ehre, kein Recht, keine gültige Ehe und keinen Besitz ohne Willen und Zustimmung der Herren. Sie waren Sachen und konnten von ihren Herren mit oder ohne ihre Weiber, ihre Kinder, ihre etwaige Habe nach Belieben verschenkt, verkauft oder vertauscht werden.
Die Behausten gehörten dabei zu einem gewissen Gute ihres Herrn und gingen bei Besitzveränderungen mit dem Gute an den neuen Besitzer über. Die Unbehausten dagegen waren an kein bestimmtes Gut gebunden und konnten daher keine Naturalien liefern. Sie verrichteten Handschichten oder solche in Gelddienste umgewandelte, welche man "Leibsteuer" nannte, deren es in der bayrischen Periode viele gab. Später, entwickelte sich die Klasse der Freigelassenen. Diese wurden entweder von ihren Herren unbedingt oder gegen Leistung gewisser Abgaben ihrer Leibeigenschaft entledigt.
In der Zeit der hauptsächlichsten Rodungen in den Hochalpentälern (11. u. 12. Jh.), waren fast alle Siedler "Grundholder", d. h. "Eigenleute" der Grundherren und demnach leibeigen. Nur eine geringe Anzahl wurde zu "Freisassen", deren Güter dann sowohl in Erbpacht als auch in Zeitpacht übergeben wurden. Sie waren und blieben aber trotzdem stets Eigenleute der Erzbischöfe, je nachdem dieses Gut den Untertanen erblich, auf Lebenszeit (als Leibgeding) oder auf Widerruf (als Freistift) verliehen worden war.
- Quelle: S. Hinterseer

» Bayernherzöge und die Herren von Goldegg bis 1400 «
Nach dem Aussterben der Peilsteiner um das Jahr 1218 kam Herzog Ludwig von Bayern in den Besitz der Gastein. 1219 überwies Erzbischof Eberhard II. seinen geliebten Brüdern, den Kanonikern der Salzburger Erzkirche das "Gozhaws zu Gastune" zum ewigen Besitze. Wie aus dem ältesten bayrischen Urbar hervorgeht, hatte sich der Besitz, den die Bayernherzöge antraten, bald noch weiter verringert und zersplittert durch Vergabung an kirchliche Stellen und Weitergabe als Lehen oder Eigen an Ministeriale und Ritter. Schließlich wurden - da die Bayernherzöge in Geldnöten waren und solches von den Erzbischöfen liehen - auch die Güter des "Amptes ze Chastune" am 11. Juli 1228 an das Hochstift Salzburg verpfändet.
Die Bayernherzöge belehnten ihrerseits die Herren von Goldegg, Salzburger Ministerialen, mit der Grafschaft und dem Gerichte in der Gastein, die ständig ihren Besitz vermehrten und so für die Landesfürsten eine gefährliche Machtfülle besaßen. Die Streitfälle zwischen den Goldeggern und den Erzbischöfen häuften sich bis 1327 Friedrich von Goldegg von der Grafschaft und dem Gerichte der Gastein endgültig zurückstand, ebenso wie von der Burg Klammstein. Der Letzte aus dem Geschlechte der Goldegger, Haug von Goldegg (gest. 1400), vermachte aber schließlich in seinem Testament alle Lehenschaft, Mannschaft, Vogtei und große Forstbesitze dem Erzbischof und so fielen diese Besitze und Rechte an diese, womit die Erzbischöfe unumschränkte Herren der Gastein wurden.
- Quelle: Hinterseer, Zimburg

Besitzverhältnisse im 15. Jahrhundert

» Besitzverhältnisse um 1456 «
Da keine kirchliche Institution für sich allein im Gasteiner Tal sehr begütert war, weist dieses vom späteren Mittelalter ab eine außerordentlich weitgehend grundherrschaftliche Zersplitterung auf. Zahlreiche Grundherrschaften sind im "Anschlag des 10. Mannes von 1456" angeführt, u. a. scheinen von den Stiften und Klöster als Grundherren folgende auf: das Domkapitel Salzburg, das Frauenkloster Nonnberg 8 1/2, Chorherrenstift St. Zeno bei Reichenhall 7, Chorherrenstift Berchtesgaden 4, Kloster Michaelbeuern 3, Chorherrenstift Ranshofen 2, Kloster St. Peter, Salzburg l, Chorherrenstift Höglwörth 1.
Als Pfarren, Kirchen, Stiftungen scheinen auf: die Pfarre (Hof-)Gastein 28, die Frauenkirche zu (Hof-)Gastein 7, Zechleute zu Dorf, Pfarre Salzburg 4, Pfarre Laufen 4, Pfarre St. Veit i.P. 1, Pfarre (Reichen-)Hall 1, (Bürger-)Spital Salzburg 13, St.-Ulrichs-Kirche zu (Groß-) Arl 1.
Weiter waren unterschiedliche Adelsfamilien Grundherren in Gastein, wie die Nußdorfer (Salzburg) 25 1/2, Mauter von Katzenberg (Bayern) 23 1/2, Rudolf Trauner (Salzburg) 15 1/2, Jörg Haunsberger (Salzburg) 14, Scheller von Gartenau u. a. m.
An Bürger und Bauern scheinen auf die Keutzl, Friedrich Ortner (1455 Wechsler zu Gastein), Barbara Glutsch (Hofgastein), Lenz Strum zu Kötschach, Niklein zu Reyt (Großreit bei Badgastein) u. a.
Nur weniges waren Freieigen oder Beutellehen. Die Besitzverhältnisse änderten sich allerdings ständig und so sind die hier angeführten Angaben nur eine Momentaufnahme und sind im Buch "Bad Hofgastein und die Geschichte Gasteins" - von Sebastian Hinterseer, 1977 - im Detail nachzulesen. Auffällig ist dabei, dass auch viele nicht adeliger Herkunft als Grundherren aufscheinen. Wohl sind durch den Goldbergbau auch viele einheimische Nichtadelige zu Reichtum gelangt.
- Quelle: Hinterseer, Zimburg

» Freistift, Leibgeding, Erbleihe, Freisassen «
Die meisten Grundherren verliehen anfangs ihre Güter an die Bauern zu den ungünstigsten Bedingungen der Freistift. Der Pachtvertrag konnte dabei jährlich aufgekündigt werden und der Bauer musste den Hof verlassen (abstiften). Später setzte sich die Leihform des Leibgedinges durch, wo der Bauer auf Lebenszeit bleiben konnte und erst nach dessen Tod das Gut an den Grundherren zurückgeht. Ab dem 13. Jh. setzt sich dann die Erbleihe durch, wo nun der Hof an die Kinder weiter gegeben werden konnte. Bei jedem Besitzerwechsel musste allerdings eine Erbschaftssteuer entrichtet werden. - Quelle: Scherer/Steinkogler.
Die Bauern, die als Grundholden, Urbarleute, Untertanen auf den Gütern der erwähnten Grundherren saßen, hatten diese im 15. Jh. wohl schon durchwegs "zu Erbrecht" inne, d. h. sie konnten ihr Nutzungsrecht frei vererben, verkaufen, verpfänden usw. Die früher verbreitete Form der bäuerlichen "Leihe", die "Freistift" war schon gänzlich verschwunden.
Das Eigentum der Kirche wurde immer wieder durch Schenkung, Kauf und Tausch erweitert, was zur zur weltlichen Macht der Salzburger Bischöfe verhalf, die nunmehr allmählich zu Landesherren wurden. Zu einem recht bedeutenden Teil wurden diese Besitzungen dann von den Kirchenfürsten an adelige Vasallen als Lehen vergeben. Die Güter des Erzbistums lagen ziemlich verstreut und in jedem saßen auch wieder kleinere Herren. Von den alten Besitzern der "freien Aigen" oder "Allodien" (das waren Güter, die im Eigentum des Inhabers selbst standen) waren ja noch manche verblieben. Daneben gab es "Freisassen", welche zumeist Eigenleute des Erzbischofs selbst waren und blieben und von diesem direkt Güter sowohl in Erbpacht ("als Leibgeding" für Lebenszeit) als auch in Zeitpacht (als "Freistift", also widerruflich) erhielten.
- Quelle: Hinterseer, Zimburg

» Die jährlichen Abgaben an den Grundherren «
Wer ein Bauerngut hatte, musste eine Pachtzins in Form von Naturalabgaben und später Gelddienste an den Grundherren abliefern. Je nachdem, welche Produkte am Hof erzeugt wurden, waren dies insbesondere im Gasteinertal Käseleibe (zu etwa 1 Pfund) und weiter Naturalien wie Loden Weiter waren der Zehent zu entrichten, den zehnten Teil des Gutsertrages, Feldfrüchte wie Vieh. In Gastein war der Zehent eine Abgabe von der Feldernte (Getreidezehent). Es war eine kirchliche Steuer. Demnach hatte der Pfarrer von Hof in den ältesten Zeiten das Recht, den zehnten Teil allen Getreides, das gebaut wurde, zu beziehen, und zwar vom ganzen urbar gemachten Land. Allerdings gab es in Gastein zahlreiche Besitzer, die man zehentfrei beließ.
In Gastein leisteten die Schwaigen fast ausschließlich Käsedienste. Normalerweise diente die Schwaige davon 300 Käse, manchmal auch weniger, daneben auch andere Produkte der Viehwirtschaft wie Schmalz und Loden.
Im - ampte ze Chastvne - 1224 heißt es z.B.: "Underberge diu zweige giltit 200 kese, Leidratingen zweihundert, Haizingen ses hundert kese: In dem Murache unde nider halber in eim heriute zwei hundert. Ze Hove sehs hundert kese. Ze Plaeniz (Planitzen) zwei hundert kese. Gadvnaren (Gadaunern) tusent und vier hundert kese ... Ardacher zwei hundert kese, Kouchove (Kötschau) un in dem Mvraech (Maurachgüter bei Gadaunern) sehs hundert kese ... In demseleben ammete sol man geben anderhalb hundert ein grawis tuchiz. Di zinzliute die gebint ein pfunt pfennige". - Diente den Peilsteinern die Gastein noch mit 20.000 Käsen und 300 Ellen Tuch, so war das Erträgnis, welches die Herzöge von Bayern aus der Gastein bezogen, schon wesentlich geringer; denn sie erhielten nur mehr 5500 Käse und 150 Ellen Tuch.
Die Dienstbarkeiten der Lehen erstreckten sich aber nicht nur auf Naturalabgaben, sondern betreffen auch verschiedene Darreichungen. So besagt die Bezeichnung "Sinhub" die Verpflichtung, Reitpferde für Botendienste zu halten. Ein "Schüssellehen" verbürgte die Lieferung von Töpferwaren und Holzschüsseln und ein "Chohllehen" lieferte Holzkohle, während ein "Pfisterlehen" Bäckerdienste zu leisten hatte.
- Quelle: Hinterseer, Zimburg

Grundentlastung 1848

» Aufteilung und Verlust vieler Höfe bis zur Grundentlastung 1848 «
Ab den 13. Jahrhundert stieg mit Ausnahme der Pestepidemie 1348/49 die Bevölkerungszahl stetig. Das führte zu Hofteilungen und dezimierte die Hufen auf bis zu 1/8. Die Sölder (Sölde = 1/4 Hube) und Keuschler (kleines Häusl mit einem Anger oder kleinem Wiesenstück) waren auf Nebenerwerbsquellen angewiesen und arbeiteten als Taglöhner, Fuhrknechte und Hausierer. Zudem kamen ständig neue Abgaben hinzu, was letztlich auch zu den - Bauernaufständen - 1525 und 1526 führte. Dabei waren die beiden wesentlichen Forderungen wie persönliche Freiheit und Religionsfreiheit allerdings nicht erfüllt worden.
Als sich im 13. und 14. Jh. die Lage der Bauernschaft besserte, eine natürliche Volksvermehrung aber auch Zuwanderung eintrat, wurden große Güter in zwei, drei, ja vier Einzelgüter zerlegt und denselben anbauwürdige Flächen zugewiesen, deren es noch immer gab. Man behielt die alten Gutsnamen bei und unterschied die neu entstandenen Höfe durch die Bezeichnungen Ober-, Unter-, Mitter-, Vorder-, Hinter-, usw. Etwa um die Mitte des 14. Jh. war die Besiedlung im Wesentlichen abgeschlossen.
Die protestantische Bevölkerung wurde dabei notgedrungen mehr oder weniger geduldet, bis Erzbischof Firmian die - Gegenreformation - in den Gebirgsgauen durchzusetzen begann. Mit dem - Emigrationspatent - vom 31. Oktober 1731 kam es dann zur Protestantenausweisung. Schon 150 Jahre zuvor wurden strenge Glaubensprüfungen vorgenommen und Markus Sittikus ordnete 1613 und 1617 gar eine Generalvisitation im Erzbistum an. Verfolgung und schwerwiegende Sanktionen blieben aber noch aus. Auf Anordnung des Erzbischofes Freiherr von Firmian mussten ab 24. April 1732 dann zahlreiche protestantische Bauerfamilien das Land Salzburg verlassen, insgesamt über 20.000 Evangelische. Im Pongau emigrierten 53% der Bauern, rund 1/7 der Bauernhöfe mussten aufgegeben werden. Die nun zum Verkauf freistehenden Güter durften nur nach strenger Glaubensprüfung von sogenannte "glaubensunverdächtige" Personen erworben werden, was dazu führte, dass z. T. jahrelang keine Bewirtschaftung erfolgte, weil sich kein neuer Besitzer fand. Erst 1848 war es den Bauern gelungen, sich von Steuerlasten und der Willkür der Obrigkeit zu befreien durch einen Initiativantrag des jüngsten Abgeordneten Hans Kudlich. Erst jetzt wurde jeder Bauer vom Pächter zum Eigentümer.

Weiterführende und verwandte Themen :
• Dokumentation : Bauernaufstand - 1925
• Dokumentation : Landrecht von Gastein - vor 1800
• Dokumentation : Marktrechte Hofgastein - im Erzstift

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Anmerkung: Die Informationen wurden auszugsweise dem Buch - "Bad Hofgastein und die Geschichte Gasteins" - von Sebastian Hinterseer, 1977 -
dem Buch: "Die Geschichte Gasteins und des Gasteiner Tales" von Heinrich von Zimburg, 1948 - sowie dem Buch
"Halt' aus Bauer" von Erika Scherer/Franz Steinkogler, 2012 - entnommen.
Die Textauszüge wurden hier teilweise unverändert wiedergegeben. Ohne Gewähr.

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