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Geschichte Gasteins | ||
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Das Gasteinertal war gegen Ende des ersten Jahrtausends, wo der Name Gastein erstmals in Urkunden
erwähnt wird wahrscheinlich schon vor der Herrschaft der Peilsteiner und Goldegger ein geschlossenes
Herrschaftsgebiet. Urkundlich nachgewiesen sind als Herrscher des Gasteinertales erstmals die Grafen von Peilstein.
Da die Peilsteiner ihre Abkunft von Aribo, dem Marktgrafen der bayrischen Ostmark
herleiten (880 n.Chr.) nannten sie sich auch „Aribonen“. Auch die Vorgänger der
Peilsteiner dürften die Gastein zur Gänze in ihrem Besitz gehabt haben.
Die letzte Peilsteinerin, die ihren Sitz in Bad Reichenhall auf der Burg Karlstein innehatte
(die Grafen von Plain gelten als die Erbauer der ersten Anlage -
um 800; nach 1218 gehörte die Burg den bayerischen Herzögen),
schenkte im Jahre 1208 ein Gut zu Kötschach und das Reitgut in Gastein dem Kloster St. Zeno.
Auch das Gebiet des heutigen Faschingberg scheint dem Kloster gehört zu haben.
Probst Pabo, welcher in die Gastein kam, um Güter einzufordern, verunglückte auf der vereisten
Klamm am Sebastianstage im Jahre 1212. An der Absturzstelle soll damals die erste Klammkapelle
errichtet worden sein - siehe die Sage von Probst Pabo. die einer nachweislich wahren Begebenheit
entspringt).
Um das Jahr 1218 starben die Peilsteiner aus und Herzog Ludwig von Bayern kam in den Besitz der Gastein, das er wahrscheinlich noch zu Lebzeiten von der letzten Peilsteinerin käuflich erworben hatte. Der Erzbischof allerdings betrachtete die im Jahre 1023 erfolgte Lehensübergabe der Kirche zu Hof mit allen Rechten und Nutzungen als erloschen und schenkte die Kirche seinem Domkapital.
Diese Schenkung wurde auch im Jahre 1220 durch Papst Honorius III. bestätigt. Nach einem Streit um diese Vogteirechte über die Kirche wurde zugunsten des Erzbischofs entschieden. Im ältesten bayrischen Urbar von 1224 werden die dem Bayernherzog zugefallenen Güter in der Gastein und ihre Leistungen ausgewiesen. Derartige Güter wurden schon 1228 erstmals verpfändet, dann aber wieder rückgelöst.
So gerieten die Bayernherzöge immer mehr in die Abhängigkeit des Erzbischofes zu Salzburg, dem sie Gastein verpfändet hatten. Am 12.3.1297 verkauften die Herzöge Otto und Stefan von Bayern an Erzbischof Konrad das Landesgericht Gastein mit Vorbehalt der Rechte der Goldegger. Alle bisherigen Besitze und Rechte wurden von den Erzbischöfen den Goldeggern übertragen. Sie waren es wohl auch, die die Burg Klammstein errichteten. Gastein ging nach der Bestätigung durch König Adolf am 25. Juli 1297 in den Besitz des Hochstiftes Salzburg über. Vieles wurde in der Nachfolge veräußert, wobei ein großer Teil den Goldeggern zuviel, die im 14.Jhdt. am Höhepunkt ihrer Macht waren. Sie übten im Gebirge die Vogteirechte des Domkapitels aus. Um das Herrschergeschlecht nicht noch mehr Machtzuwachs zu ermöglichen, setzten die Erzbischöfe eigene Landrichter ein um die Hoheitsgewalt der Feudalherren einzuschränken. Man bezichtigte sie dann auch der Untreue gegenüber der Salzburger Herren, weil sie als Lehensmänner der Bayernherzöge auch diesen Gefolgschaft leisten mussten.
Die Goldegger bleiben weiterhin in der Gastein begütert. Am 25. Mai 1400 errichtete Haug von Goldegg
zu Hof (Goldeggerhof, heutiges Weitmoserschlössl) sein Testament, in welchem er dem Erzbischof
von Salzburg – alle Lehenschaft, Mannschaft und Vogtei – vermacht. Am Samstag vor Martetag (September)
des gleichen Jahres starb Haug, der letzte dieses großen und mächtigen Geschlechts.
So waren die Erzbischöfe nunmehr zu wirklichen unumschränkten Herren der Gastein geworden.
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Geschichte Gasteins - Goldegger
© 14.11.2003 by Anton Ernst Lafenthaler
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