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H - Geschichte Gasteins: Protestanten im 18. Jh. - Emigration 1731/32
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Geschichte Gasteins

Protestantenverfolgung im 18. Jh.

Bereits 1582 wurde ein strenges erzbischöfliches Religionsmandat herausgegeben. Unter Androhung schwerer Strafen hoffte man, die Untertanen wieder zum Katholizismus bekehren zu können, doch immer mehr Menschen bekannten sich zu dem neuen gereinigten Glauben.
Viele Prädikanten durchzogen trotz allem immer wieder das Tal, und die Gasteiner besuchten heimlich lutherische Gottesdienste. Da alle Maßnahmen, diesem Treiben ein Ende zu setzen fruchtlos blieben, entschloss sich Erzbischof Wolff Dietrich von Raittenau (1587 bis 1612) erstmals zu energischen Maßnahmen. Er gab 1588 ein Emigrationspatent heraus, wodurch viele Familien, vor allem aus der Stadt Salzburg, zur Auswanderung gezwungen wurden. Die Gebirgsgaue, so wie das Gasteinertal aber blieb davon aus wirtschaftlichen Gründen verschont. Man wollte den Bergbau, einer der größten Einnahmequellen des Erzbischofs nicht gefährden.

Im gleichen Jahr aber wird wieder von Hausdurchsuchungen berichtet. Bücher werden gefunden und die üblichen Befragungen angestellt. Wolf Dietrich war bekanntlich sogar selbst, und zwar 1591 nach Gastein gekommen, um sich hier von allem zu überzeugen. Im Jahre 1611 finden sich schon 325 Personen als sektisch verzeichnet. Unter dem Personal des Bergwerkes von 298 Mann waren allein höchstens 30 Katholiken. Über alle des Glaubens verdächtigen Gewerken, Knappen und Talbewohner wurde Geld-, Leibesstrafen und Landesverweisung verhängt, so dass in den Jahren 1614/15 über 150 lutherisch Gasteiner nach Österreich, Kärnten und Steiermark auswanderten.

Mit Anfang des Jahres 1615 erschienen die Kapuziner Pater Ambrosius und Pater Jakobus zur Bekehrung der Irrgläubigen in Gastein. Die Kapuziner fanden mit Schrecken 2521 Gasteiner des Glaubens verdächtig und nur 309 gut katholisch. Durch den Befehl vom 14.3.1615 gab Erzbischof Markus Sittikus den Bürgern und Bauern sechs Wochen, der Knappschaft aber 2 Monate Bedenkzeit zur Änderung ihrer Gesinnung. Nach dieser Frist sollten die Güter der Widerspenstigen verkauft und sie selbst aus dem Lande verjagt werden. Um ihren Predigten und Anordnungen mehr Nachdruck zu verleihen, erteilten die Kapuziner schließlich am 15. April den Befehl, in das Gasteiner Tal einzurücken. Dieses Argument wirkte. 1586 Glaubensverdächtige legten ein neues Glaubensbekenntnis ab. Aber auch Auswanderungen erfolgten von nun ab in kleineren und größeren Scharen.
Bis zum Jahre 1630 wurden noch 333 Gasteiner verbannt, unter welchen noch viele Gewerken waren, die ihr Urteil und ihre Ausweisung gar nicht erst abwarteten, sondern sich selbst entfernten. Sie nahmen, um dem Gegner alle Quellen ihres Vermögens zu entziehen, auch ihre ganzen Bergarchive mit. Der neue Glaube aber war nicht mehr auszurotten, trotz schärfster und oft unmenschlicher Maßnahmen. Immer wieder gab es Hausdurchsuchungen nach verbotenen Schriften.
1687 lesen wir von dem Verbot der Ansiedlung von Nichtkatholiken aller Stände. Alle wurden diesbzgl. genauestens examiniert und selbstverständlich ein Glaubensbekenntnis von ihnen abverlangt und das Versprechen, dass sie ihre Kinder gut katholisch erziehen.

Die Vertreibung der Lutheraner

Seit dem Frühjahr 1731 hatte Firmian den Hofkanzler Hieronymus Christiani von Rall neben sich, der die große Emigration sozusagen vorbereitete. Unter seiner Leitung wurde am 6. August 1731 in Salzburg die Geheime Religionsdeputation gebildet und zu deren Durchführung um Hilfstruppen beim Kaiser angesucht.

Bereits Ende Juli 1731 war Erzbischof Firmian über den starken Zustrom zur neuen Lehre in den Gebirgsgegenden unterrichtet und hatte 200 Mann eigene Soldaten in das Gebirge geschickt und die Pässe und wichtige Orte besetzen lassen. Ende September ging an alle Pfleger der erzbischöfliche Geheimbefehl, in der Nacht von 26. auf den 27. September mit Hilfe des Militärs die Rädelsführer zu verhaften. In Gastein betraf dieser Befehl Josef Wagenbichler Vater und Sohn, Georg Gruber und Matheus Lechner. Anfang Oktober 1731 erging von der geheimen Religionsdeputation an die Pflegegerichte der Befehl, über Stand, Vermögen, Besitz an Grund und Boden aller in den Regensburger Listen eingetragenen zu berichten.

Am 31. Oktober 1731 erließ Firmian das Emigrationsedikt, wonach alle nicht angesessenen Lutheraner über 12 Jahren binnen 8 Tagen auswandern und alle angesessenen, je nach Größe und Vermögen, nach 1, 2, oder 3 Monaten das Land verlassen müssten. Nachher ist ihnen das Betreten des Erzstiftes für alle Zeiten verboten. Allen in fürstlichen Diensten stehenden Arbeitern ist ab sofort kein Lohn mehr auszubezahlen und sie sind sofort zu entlassen. Alle Lutheraner verlieren ihre Bürger- und Handwerksrechte. Wer binnen 15 Tage zur katholischen Kirche zurückkehrt, dem soll der Aufenthalt im Lande gewährt werden, falls er unverdächtig erscheint. Beim Abzug ist eine Nachsteuer (10% des Vermögens) zu entrichten. Im Fall einer Weigerung soll die Emigration mit Gewalt durchgeführt werden.

Die Bestimmungen liefen in verschiedenen Punkten den bestehenden Reichsgesetzen zuwider. Nach den Beschlüssen der Westfälischen Friedens hatte der Landesfürst die Religion seiner Untertanen zu bestimmen. Er war aber verpflichtet, den andersgläubigen Untertanen die freie Emigration zu gewähren. Zur Ordnung ihrer Vermögensangelegenheiten war ihnen eine dreijährige Frist (Triennium) bis zu ihrer Auswanderung zugestanden. Außerdem durften sie das verlassene Land beliebig oft zu kurzfristigen Aufenthalten betreten. Alle diese Bestimmungen glaubte Firmian umgehen zu können mit der Begründung, die Salzburger hätten wegen ihres aufwieglerischen Verhaltens kein Recht auf derartige Vereinbarungen.

In den Gebirgsgegenden wirkte der erzbischöfliche Erlass geradezu niederschmetternd. Man konnte die einzelnen Punkte die unvereinbar waren mit den Westfälischen Frieden gar nicht glauben. Doch kaum war die Frist von 14 Tagen verstrichen, wurden die Betroffenen genötigt, das Land zu verlassen, ohne noch Zeit zu haben, Kleidung und Verpflegung mitzunehmen.

Der König der Preußen

Die freien Reichsstädte, wo die beiden Konfessionen die gleichen Rechte hatten, nahmen den Flüchtlingsstrom auf. Preußen fühlte sich dabei als besonderer Beschützer des deutschen Protestantismus.
Am 2. Februar 1731 gab Friedrich Wilhelm I., König von Preußen ein Patent heraus, in dem er den Salzburgern die Aufnahme in seinen Ländern zu günstigen Bedingungen zusagte. Wer sich zur Niederlassung in Preußen bereit erklärte, sollte sofort als preußischer Untertan gelten. Salzburg musste ihm freien Abzug unter Mitnahme seines Vermögens gewähren. Der König versprach den Salzburgern, ihnen auch ein Reisegeld auszubezahlen. Von 22.151 Salzburger Emigranten erreichten ungefähr 16.000 Ostpreußen, davon 487 Gasteiner, über 800 starben auf der Reise.

Weiterführende und verwandte Themen :
• Dokumentation : Emigrationspatent - 31. Okt. 1731
• Dokumentation : Emigration - Inquisition im 18. Jh.
• Dokumentation : Gegenreformation -
• Dokumentation : Glaubensbekenntnis der Lutheraner -
• Geschichte : Protestanten im 16./17. Jh. -

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Quellen: "Bad Hofgastein und die Geschichte Gasteins" von Sebastian Hinterseer, 1977
- "Die Lutherischen in Gastein" von Ekkehart Lebouton, 1981

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Geschichte Gasteins - Protestanten - 18.Jh.
© 2007 Anton Ernst Lafenthaler
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