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© Bildnachweis: Anton Lafenthaler - Zittraueralm, Bad Gastein 2019
Feuerbrennen im Wald verboten |
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In der Waldordnung (18. Jh.) heißt es:
"Das Mähen in den Stockrechtigen Orten, wie das Feuerbrennen in den Wäldern, auch das Pechbrocken ist schärfest verbothen."
- Quelle : S. Hinterseer, S. 371 |
Gasteinertal/Zeitenwende
Waldrecht, Jagdrecht, Schürfrecht
© Anton Lafenthaler
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