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Badeleben in Gastein I

Älteste Badeordnung

Besonders gegen Ende des 17. Jahrhunderts wurden auch Versuche unternommen, die sich mehrenden Klagen über Unterkunft, Verpflegung und Bäder zu beheben. Wahrscheinlich aber waren diese Ansätze, den gerechten Wünschen der Gäste entgegenzukommen, von wenig Erfolg begleitet.
Aus dem Jahre 1688 hat sich die erste - Gasteiner Badeordnung - erhalten. Bemerkenswert ist, dass die Badeordnung in Punkt 1 dem Wirte vorschreibt, welche und wie viele Sorten Wein er zu führen habe. Punkt 2 handelt vom Essen und von den Preisen. Punkt 3 fordert vom Wirte, dass er nach Abreise jedes Gastes das Zimmer gleich sauber putzen lassen müsse. Punkt 4 lautet: "Die Betten sollen, öfters doch wenigstens einmal im Jahr (!) ausgelüftet und gesonnet werden". Punkt 5. Jedes Zimmer hat gewisse Preise zu haben. Punkt 6 ordnet an, daß der Wirt vier Tafeln zu führen habe, und zwar: a) - die Cavalierstafel b) - eine Tafel für die Mahlzeit 15 Kr. und c) - eine Tafel für 10 Kr., sowie d) - eine Tafel für Diener und Ehehalten.
Begründet wird diese table d'haute weil 1. der Wirt besser eine große Tafel tractieren kann als jeden a parte, 2. ist jeder lustig bey Gesellschaft, 3. eine gute Gemüths Diversion, so in dergleichen geschieht, der Kur sehr beförderlich, allein alles unter wegen bleibt", 4. gewisse Zeiten eingehalten werden müssen, und zwar mittags 11 Uhr, abends 6 oder 1/2 7 Uhr.

Über das Bad besagt diese Badeordnung endlich zum Schluss: "daß in den Bädern alle Stiegen mit Läden wohl zu verschlagen und mit Thürlein gut zu versehen sind, sodaß sich ein jeder Badegast ehrlich abziehen und anlegen könne". Ferner wird verlangt, daß das Bad, jeden dritten Tag und bei starkem Besuch täglich neu gefüllt und ordentlich gesäubert werden müsse. Der Bader und seine Gesellen sollen das Bad des öfteren visitieren und falls dasselbe als zu heiß empfunden, dann habe er es abzukühlen. Die Badezeiten werden von 5 Uhr bis 10 Uhr vormittags und von 2 bis 5 Uhr nachmittags festgesetzt. Der Bader hat während der Badezeiten immer anwesend zu sein. Für die niederen Stände sei eine Taxe für die Bader festzusetzen.

1. Gasteiner Badeordnung

Dr. Gerke im "Gasteiner Badebüchlein" zitiert :
Erstlich wäre erforderlich, dass der Wirth mit zwey bis dreierley Weinen versehen wäre, als Tyroler, Welscher und Österreicher, und zwar mit dem Besten soviel es seyn kann, denn ein Jeder nur um guten Wein lamentirt, dann lauter ,valetudenary' dahin kommen, wo die Kochung schlecht, die Khrössten (geröstete Kartoffeln) schwach und neben der Kur die letzte Erquick und Befriedigung der Wein gibt.

2tens. Solche Speisen geben, die für Patienten gehören, ob sie schon nicht köstlich /: doch Leuthen theuig und etwas khröftiges seiend, nicht allein Bock- und Schafererfleisch, als wie an heuer langer Zeit geschehen, damit neben der großen Ungelegenheit und Unkosten die Patienten mehr verderben als gut machen und das Bad hernach die Schuld haben und beschrieen werden müsse.

3tens. Sobald ein Gast seine Khur vollendet und hinweggereist, solle das Zimmer sauber ausgeputzt und nicht drei Wochen in allen Unrath gelassen, und so es seyn kann, ausgelüftet und gereutert (gescheuert) werden.

4tens. Die Betten sollen, so es die Zeit und Wetter leidet, öfters, doch wenigst einmal im Jahr ausgelüftet und gesonnet werden und nicht viele Jahr also feichter / weilen die Leuth vom Badwasser darein gehen / liegen lassen, auch mit frischen Leylacher überzogen werden.

5tens. Ein jedes Zimmer soll seinen gewissen und billigen Tax richtig haben, damit weithere Ungelegenheit vermieden bleibe.

6tens. Damit aber der gute Wirth, weil alles wenigs mehres kostete / zugleich bestehen und um billigs besser traktieren könnt, wäre nicht unrecht, so eine Ordnung in 4 Tafel abgetheilt würde, die in gleicher zu einer sitzeten / diss dem Wirth etliche auf einer Tafel zu traktiren leichter fiel / den Badgästen wegen guter Gesellschaft und unterschiedlichen Diskursen, ein Gemütsdiversion, besser Lust zum essen, zumalen zur Gesundheit viel tauglicher und der Khur beförderlicher wäre, und nicht ein Jeder in seinem Zimmer voller Muggen und schweren Gedanken mehr an der Khur verhinderlich, als befördernd wäre.

1. Die erste Tafel für die Cavaliers und vornehmen Herren über die Mahlzeit . . . . . 18- 20 Kr. (Kreuzer)
2. Die andere für eine Mahlzeit . . . . . 15 Kr.
3. Dritte für eine Mahlzeit . . . . . 10 Kr.
4. Vierte und letzte für Diener und Ehehalten . . . . . 6 Kr.

In und bey den Bädern sollen alle Stiegen mit Läden wohl verschlagen werden und oben Thürlein versehen werden, dass sich ein jeder Badgast ehrlich abziehen und anlegen könne. Der Bader solle alle andere, doch wenigst den dritten Tag, wenn nicht viel Badgäst in ein Bad, wenn aber gar viel, alle Tage, das Bad bey Zeiten fleissig, und sauber auswaschen, und bis zur nächsten Eingangszeit genugsam abkühlen

Abschrift ohne Gewähr.
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Anmerkung: Der Textauszug wurde dem Buch "Gasteiner Badebüchlein"
von Dr. Otto Gerke, 1946 entnommen. Abschrift ohne Gewähr.

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