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Inhaltsverzeichnis Gastein im Bild |
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Unser Extremsportler - Christian Leitner - hat die weiter unten in der -
Tabelle - angeführten Mountainbike-Routen ausgesucht, getestet
und beurteilt. Als Mountainbiker, Bergsteiger und Tourengeher ist er in den Gasteiner
Bergen sozusagen zu Hause.
Zusätzlich finden sich Querverweise zu Wanderwegen,
die nicht immer bzw. eher selten mit dem Mountainbike befahrbar sind, wohl aber als Bergtour im
Anschluss an die Mountainbike-Tour empfohlen werden können.
Zu beachten ist auch, dass viele Stecken - Forststraßen - sind und somit dem Forstgesetz unterliegen.
Die nachfolgend angeführten MTB-Strecken sind allesamt mehr oder weniger breite und gut zu befahrende Straßen.
Mountainbiking im eigentlichen Sinne - über Stock und Stein, Wiesen und Wälder - ist im Gasteinertal nicht erlaubt.
Zudem werden aber auch MTB-Strecken beschrieben, die derzeit
(noch) nicht als solche ausgewiesen sind in der Hoffnung, dass die vom Wintertourismus eingenommenen Gebiete, wie das Angertal, die Schlossalm oder Sportgastein
auch Sommersportlern nicht vorenthalten bleiben.
Verbotsschilder beachten ! | |
Bad Gastein |
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Bad Hofgastein |
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Dorfgastein |
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Mountainbiking verboten . geduldet . erlaubt |
![]() ![]() ![]() CAVE : Die entsprechenden Verbote können sich jederzeit ändern und sind ohne Gewähr, ebenso die Streckenbeschreibung und die Angaben von Streckenlänge und Höhendifferenz (nur Richtwerte). |
Ausgangspunkte der jeweiligen Mountainbike-Routen sind entweder die Gemeinden Dorfgastein, Bad Hofgastein, Bad Gastein mit Böckstein oder aber Ansiedlungen wie Unterberg, Klammstein, Maierhofen, Bergl, Harbach, Luggau, Breitenberg, Wieden, Gadaunern, Badbruck einerseits und/oder markante Fixpunkte wie der Hauserbauer (Dorfgastein), Brandeben (Breitenberg), Annenkaffee (Bad Hofgastein), Lackenbauer (Angertal), Grüner Baum (Kötschach), Nassfeld (Sportgastein) etc. andererseits.
Auf Forststraßen und Waldwegen gilt gemäß dem Forstgesetz 1975 grundsätzlich Fahrverbot.
Das Befahren der Straße mit Fahrrädern ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers
oder des Erhalters der Forststraße erlaubt.
Dabei ist allein entscheidend, dass die Zustimmung erteilt worden ist.
Diese kann durch eine Beschilderung gemäß der Forstlichen Kennzeichnungsverordnung oder auf andere Weise allgemein oder
individuell erteilt werden.
Die Tafel "Privatweg" alleine stellt grundsätzlich noch kein Verbot der Benützung dar.
Die Öffnung und Benützung von Forststraßen für Radfahrer wird im Land Salzburg seit 2011 gefördert
(lt. Salzburger Land Tourismus, Georg Schrofner).
Der Zuschuss soll 75% des Benützungsentgeltes, max. Euro 0,11 pro Laufmeter geöffneter Strecke betragen.
Diese Förderungsmaßnahme lässt hoffen, dass Mountainbiking auch im Gasteinertal konfliktfrei möglich wird.
Gesetzestext ohne Gewähr.
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Gastein im Bild: Mountainbiking
© 2011 Anton Ernst Lafenthaler
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